Sonntag, 19 April 2020 21:38

Länderspezifische Regelungen für Golfanlagen

Die Große Runde zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs/*innen der Länder hat am 15. April die bundesweite Vollsperrung der Golfanlagen nicht gelockert. „Mit Unverständnis und großer Enttäuschung nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde", lässt sich Claus Kobold, Präsident des DGV, zitieren. 

 

Nun obliegt die konkrete Umsetzung der Beschlüsse aus der Großen Runde den jeweiligen Landesbehörden, so sind die Zuständigkeiten im föderalen System der Bundesrepublik geregelt. Und aktuell sehen wir, dass es kein bundesweit einheitliches Vorgehen wie in den ersten Wochen mehr gibt, sondern voneinander abweichende länderspezifische Lösungen, die gleichzeitig nebeneinander existieren und ein Gesamtbild ergeben können, das dem gesunden Menschenverstand widerspricht.   

 

Konkret haben die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Brandenburg am Freitag, den 17.04. zugestimmt, dass die sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ab Montag, den 20.04.2020 auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig ist. Dies betrifft Sportarten wie Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf oder Reiten.

 

Andere Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen, haben hierzu noch nicht Stellung bezogen. Wir haben also in dieser Rechtslage keine andere Wahl, als die komplette Sperrung der gesamten Golfanlage des GC Burg Overbach auch über den 19.04.2020 bis auf weiteres aufrecht zu erhalten, so unlogisch dies auch erscheinen mag.

 

Es gibt jedoch Anlass zur Hoffnung, dass individuelles Spielen bereits vor dem 03. Mai 2020 auch in NRW und im GC Burg Overbach wieder möglich sein wird. Derzeit finden viele Gespräche zwischen den Sportverbänden und der NRW Landesregierung statt.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang sicherlich die Frage, wie denn ein individuelles Golfspiel nach dem Lock-down konkret aussehen wird. Hierzu hat der Golfverband Rheinland-Pfalz/Saarland Handlungsrichtlinien entwickelt, die sicherlich auch für andere Bundesländer in gleicher oder sehr ähnlicher Form Anwendung finden werden.

 

Und darauf sollten wir uns einstellen

  • Keine Turniere bis zunächst 30.05., egal ob Ligawettspiele oder Club
  • Steuerung des Zutritts auf Golfplatz durch Startzeitenvergabe
  • Mindestens 7 Minuten Abstand zwischen jedem Flight
  • Spielen in 2er Flights
  • Keine gesellschaftlichen Ereignisse wie Siegerehrungen etc.
  • Keine Spielgruppennachmittage für Damen/Herren/Senioren
  • Die Gastronomie folgt den Regelungen für Gaststätten

Derzeit arbeiten Geschäftsstelle und Präsidium daran, die Voraussetzungen für individuelles Golfspiel auf unserer Golfanlage zu schaffen. Das heißt auch, dass wir Startzeiten vergeben werden, um den geordneten Zugang zum Golfplatz zu gewährleisten.

 

Besuchen Sie regelmäßig unsere Website, dort halten wir Sie über die aktuelle Entwicklung zeitnah auf dem Laufenden. Und natürlich werden wir uns mit einem weiteren Newsletter bei Ihnen melden, sobald es wieder losgeht.

 

Quellenhinweise und interessante Links

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/telefonschaltkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-15-april-2020-1744232

https://www.golf.de/publish/dgv-services/dgv-nachrichten/60226841/enttaeuschung-ueber-regierungsentscheidung

https://www.golfpost.de/coronavirus-golf-deutschland-7777379037/?mc_cid=32275f859b&mc_eid=8104580499

https://www.lgv-rps.de/no_cache/nachrichten/artikel-lesen/article/golfanlagen-in-rheinland-pfalz-duerfen-am-montag-20-april-in-rheinland-pfalz-wieder-oeffnen.html

https://www.lgv-rps.de/fileadmin/content/user_upload/Handlungsrichtlinien.pdf

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